AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung 

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.
(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
(1.1) Maß- und Gewichtsangaben in Angeboten und sonstigen Drucksachen sind unverbindlich.
(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
(3)Tritt der Käufer nach der Widerrufsfrist von der Produktionszeit vom Auftrag zurück, behalten wir uns vor, dem Käufer bis dato die Ware und Arbeitszeit anteilig in Rechnung zu stellen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise verstehen sich in EURO und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere aktuellen Preislisten bei Abholung ab unserem Lager. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste, verliert die alte ihre Gültigkeit.
(3) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung / Vorkasse auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen, bei Versand im allgemeinen per Nachnahme. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt. Bestellte Ware ist auf Verlangen mit 50% Vorkasse zu leisten. Erstbestellungen bei Neukunden bezahlen 100% Vorkasse. Skontierfähigkeit von 2% wird, wenn vereinbart, auf Rechnungen ausgewiesen. Grundsätzlich besteht allerdings kein Recht auf Skonto.
(4) Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. 
(5) Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. 4 Wochen, je nach Auftragslage, zu erfolgen. 
(2) Verzögerte Liefertermine durch Speditionsfirmen / Paketdienste gehen nicht zu unseren Lasten. 
(3) Wird die Ware nicht fristgerecht abgeholt, behalten wir uns eine Einlagerungsgebühr vor.
(4) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

§ 5 Versand

(1) Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.
(2) Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein. Retourkosten bei Nichtannahme der Ware, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Erkennbare Mängel sind bei Erhalt der Ware beweisführend zu sichern und innerhalb drei Tage dem Verkäufer in schriftlicher Form an zu zeigen. 
(2) Der Käufer ist nicht berechtigt bei Mängeln eine selbständige Preisminderung durch zu führen. Ersatz- oder Reparaturansprüche sind mit dem Verkäufer in schriftlicher Form ab zu klären. Die Möglichkeit der Wandlung besteht erst nach nicht erfüllen der gesetzlichen Vorgaben.
(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Bei Motorsportprodukten lehnen wir jede Verantwortung bezüglich ihrer Verwendung im Bereich der StVZO ab. Jeder Garantieanspruch erlischt, wenn die von uns gelieferte Ware im Motorsport verwendet bzw. verändert wird.
(6) Lufteinschlüsse im Laminat sind stellenweise Produktionsbedingt und unterliegen keinem Mangel.
(7) Die Garantiezeit beträgt 12 Monate.
(8) Bei Garantiefällen wird nicht ab Anlieferung dem Kunden anfallenden Arbeitslohn und Lackierkosten erstattet. Der Verkäufer behält sich vor, in welchem Maße er die Produkte instand setzt bzw. austauscht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

§ 8 Zusatz für Reparaturaufträge

(1) Auftragsformular
In einem Auftragsformular werden die zu erbringenden Leistungen und der Fertigstellungstermin angegeben. Beim Fertigstellungstermin ist überdies anzugeben, ob es sich um einen verbindlichen oder einen voraussichtlichen Termin handelt. 
(2) Kostenvoranschlag
Preisangaben im Auftragsformular sind unverbindlich. Will der Auftraggeber eine verbindliche Angabe des Preises, hat er beim Auftragnehmer einen schriftlichen Kostenvoranschlag anzufordern. Der Auftragnehmer ist an seinen Kostenvoranschlag einen Monat gebunden. Leistungen, die der Auftraggeber für den Auftragnehmer zur Erstellung des Kostenvoranschlags erbringt, können nur in Rechnung gestellt werden, wenn dies vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages die Arbeit in Auftrag gegeben, werden die in Rechnung gestellten Kosten für den Kostenvoranschlag auf die Reparaturrechnung angerechnet. Die im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Kosten dürfen nur dann überschritten werden, wenn sich bei Durchführung der Reparatur Erschwernisse herausstellen und der Auftraggeber der Kostenüberschreitung vorab schriftlich zustimmt.
(3) Verzug des Auftragnehmers
3.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, verbindliche Fertigstellungstermine einzuhalten. Dies gilt nicht, soweit durch eine Änderung oder Erweiterung der Arbeiten durch den Auftraggeber veränderte Verhältnisse herbeigeführt werden. In diesem Fall hat der Auftraggeber einen neuen Fertigstellungstermin zu benennen.
3.2. Gleiches gilt bei einer Verzögerung in Folge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die der Auftragnehmer nicht verschuldet hat.
3.3. In den vorgenannten Fällen besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers zum Schadensersatz wegen der dadurch eingetretenen Verzögerungen.
3.4. Die gesetzlichen Verzugsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
(4) Abnahme
4.1. Der Auftraggeber hat den Reparaturgegenstand spätestens eine Woche nach Fertigstellung beim Auftragnehmer abzuholen. Für den Fall der Nichtabholung gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Regelungen zur nicht durchgeführten Abnahme.
4.2. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Aufbewahrung der reparierten Sache zu.
(5) Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist mit Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig, wenn die Leistung abgenommen ist. Wirkt der Auftraggeber bei der Abnahme nicht mit, tritt Fälligkeit eine Woche nach Übersendung der Rechnung ein.
(6) Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
(7) Vorauszahlung
Der Arbeitnehmer kann eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn er für zu beschaffende Ersatzteile Aufwendungen zu tätigen hat.
(8) Pfandrecht des Auftragnehmers
Neben dem gesetzlichen Pfandrecht steht dem Auftragnehmer auch ein vertragliches Pfandrecht an den in Besitz genommenen Reparaturgegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht wird erweitert auf Forderungen aus früher durchgeführten Reparaturleistungen, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen.
(9) Sachmängel
Die Sachmängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Ist der Auftraggeber Kaufmann, der den Reparaturauftrag in dieser Eigenschaft erteilt hat, verjähren Sachmängelansprüche in einem Jahr ab Ablieferung des reparierten Gegenstands.
9.2. Unberührt bleiben Ansprüche des Auftraggebers aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, dort gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(10) Haftung
Werden gegenüber dem Auftragnehmer Schadensersatzansprüche geltend gemacht, tritt diese Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper oder Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist Ersatz für alle Schäden geschuldet. Auch soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziffer nicht ausgeschlossen werden, gelten für sie die in Ziffer 9.1 genannten Verjährungsfristen.

§ 9 Gerichtsstand Rastatt, es gilt ausschließlich deutsches Recht
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